Wohnen
Der Fachdienst Ambulant Betreutes Wohnen des LWL-Universitätsklinikums Bochum bietet im Rahmen der Eingliederungshilfe "Assistenz in eigener Häuslichkeit" für die kreisfreie Stadt Bochum an. Diese Hlfe wird auch Ambulant Betreutes Wohnen genannt. Grundlage hierfür ist §76 SGB IX (BTHG) auf Basis des Landesrahmenvertrags nach §131 SGB IX. Die Leistung nennt sich im Sozialgesetzbuch „Soziale Teilhabe“.
§ 8 des neunten Sozialgesetzbuches beschreibt als Ziel der Sozialen Teilhabe: die „gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und Leistungsberechtigte zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenständigen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen“. Wir unterstützen Menschen, die eine psychische Erkrankung haben. Großes Ziel ist es, dem einzelnen Menschen dabei zu helfen, (wieder) eigenständiger und selbstbestimmt leben zu können. Das heißt, die Dinge im Leben zu machen, die der Mensch möchte und die Freude bereiten, aber auch Dinge erledigen zu können, die manchmal weniger Freude machen.
Dafür teilen wir das Leben in neun verschiedene Bereiche ein, in denen wir unterstützen können:
1. Lernen und Wissensanwendung
z. B. Fernsehsendungen, Veranstaltungen, Musik oder Vorträge sehen oder hören und die Inhalte verarbeiten können, lesen und schreiben, sich konzentrieren, Probleme erkennen und lösen, entscheiden können
2. Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
z. B. Aufgaben übernehmen, die tägliche Routine durchführen, mit Stress und anderen psychischen Anforderungen umgehen
3. Kommunikation
z. B. mit anderen sprechen und die Inhalte des Gesprächs verstehen, Unterhaltung und Gebrauch von Kommunikationsgeräten und -techniken
4. Mobilität
z. B. Gegenstände tragen, bewegen und handhaben, gehen und sich fortbewegen, sich mit Transportmitteln, wie Bus und Straßenbahn, fortbewegen
5. Selbstversorgung
z. B. sich waschen, pflegen, an- und auskleiden, die Toilette benutzen, essen, trinken, auf seine Gesundheit achten
6. Häusliches Leben
z. B. Einkäufe erledigen, Aufgaben im Haushalt wie die Wohnung saugen, putzen, Wäsche waschen, spülen und anderen helfen
7. Interpersonelle Interaktion und Beziehungen
z. B. soziale Beziehungen aufbauen, pflegen, mit Konflikten umgehen, in Gruppen agieren können, mit fremden Personen kommunizieren können
8. Bedeutende Lebensbereiche
z. B. Erziehung/Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Umgang mit finanziellen Mitteln
9. Gemeinschafts-, soziales- und staatsbürgerliches Leben
z. B. Gemeinschaftsleben, Erholung und Freizeit, Religion und Spiritualität
Alle unsere Nutzer:nnen haben in verschiedenen Bereichen verschiedene Probleme. Manche benötigen in dem einen oder anderen Lebensbereich gar keine Hilfe, andere sind auf Unterstützung in allen Bereichen angewiesen. Helfen können wir auf verschiedene Arten, so wie der Einzelne es für sich braucht. Wir können zum Beispiel durch gemeinsames Planen und Strukturieren von Aufgaben helfen, wir beraten und informieren, wir führen Gespräche, wir können Anleitungen geben und praktisch helfen, indem wir zeigen, wie Dinge funktionieren, oder indem wir begleiten. Die Entscheidung darüber, welche Themen bearbeitet werden sollen und wann, übernehmen dabei die Nutzenden.
Leistungsberechtigte
Wir begleiten erwachsene Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und eine psychische Erkrankung haben, aufgrund derer die Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist. Die Menschen, die wir begleiten befinden sich in verschiedenen Lebenslagen. Wir begleiten beispielsweise Menschen, die alleine wohnen, Menschen, die in einer Partnerschaft sind, Kinder haben, Menschen, die berentet sind, Menschen, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, Studierende, Auszubildende, Menschen, die ein Ehrenamt übernehmen, Menschen, die kein soziales Netz, keine Hobbies, keine Alltagsstruktur haben.
Das Aufnahmeverfahren
Nach einem Informationsgespräch mit unserem Fachdienst entscheiden die interessierte Person und der Fachdienst gemeinsam, ob das Angebot passend ist. Wenn das Angebot in Anspruch genommen werden soll, muss für die Kostenübernahme der AeH ein Antrag gestellt werden. Der Antrag wird beim Kostenträger gestellt, das ist in der Regel das Inklusionsamt Soziale Teilhabe des Landschafsverbands Westfalen-Lippe (LWL).
Wichtig zu wissen: es gibt Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die aktuelle Einkommensgrenze liegt bei 2.078 Euro brutto pro Monat, die Vermögensgrenze bei 61.110 Euro. Alle Personen, die weniger Einkommen und Vermögen haben, bekommen bei Bewilligung die Leistungen vollständig finanziert. Die Personen, die mit ihrem Einkommen oder Vermögen über der Grenze liegen, müssen sich an den Kosten beteiligen oder diese selbst tragen.
Das Gesamtplanverfahren
Der Antrag besteht aus dem Eingliederungshilfegrundantrag, sowie der persönlichen Sicht. Das Verfahren wird von den Teilhabeplaner*innen des Kostenträgers durchgeführt. Im Rahmen des Verfahrens wird der individuelle Hilfebedarf durch den Kostenträger festgestellt. Zu Erhebung des Hilfebedarfs finden zwei Gespräche statt: Das erste Gespräch, das Beratungsgespräch, sowie das zweite Gespräch, das Bedarfsermittlungsgespräch. Die Antragssteller*innen haben die Möglichkeit eine Begleitperson in das Verfahren einzubeziehen. Das kann neben einer mitarbeitenden Person des Leistungserbringers auch eine private vertraute Person oder die mitarbeitende Person eines anderen Angebotes sein. Im Rahmen des Bedarfsermittlungsgesprächs werden die Teilhabeziele, sowie der Umfang und die Dauer der Leistung im sogenannten Teilhabeplan festgelegt.
Der Teilhabeplan ist der rote Faden für die AeH und Orientierungshilfe für die Bezugsperson, um zielgerecht unterstützen zu können. Er ist jedoch kein starres Instrument und kann jederzeit bedarfsgerecht angepasst werden. Im vereinbarten Betreuungszeitraum kann es durch unterschiedliche Befindlichkeiten und Krisen zu schwankenden Bedarfen kommen. Deshalb kann das im Teilhabeplan festgelegte Stundenkontingent bedarfsorientiert und flexibel eingesetzt werden.